Expatries Network listet bewusst nur wenige Kanzleien pro Land. Diese Seite zeigt Ihnen Land für Land die noch freien Plätze und die Nachweise, die von Ihnen verlangt werden.
Das Netzwerk listet nur drei Kanzleien pro Land. Sind die drei Plätze vergeben, kommen eingehende Anträge auf die Warteliste und werden vorrangig geprüft, sobald ein Platz frei wird.
Es werden weder ein Mindestumsatz noch eine Mindestmitarbeiterzahl verlangt. Eine Kanzlei mit zwei Personen, die in ihrem Land fest verankert ist, hat ihren vollen Platz im Netzwerk.
Die Einreichung einer Bewerbung, auch einer vollständigen, bedeutet keine Aufnahme. Geprüft werden die Nachweise, die lokale Verankerung und die Passung zum Bedarf des Netzwerks; die Entscheidung bleibt im Ermessen.
Sie fügen diesem Formular keine Unterlagen bei. Die Nachweise werden anschliessend in Ihrem Partnerbereich hochgeladen, sobald Ihr Konto angelegt ist.
Der Stand der Plätze und die Liste der geforderten Nachweise erscheinen sofort.
3 Platz/Plätze noch frei von 3. Sie können Ihren Aufnahmeantrag jetzt einreichen.
Diese Nachweise werden hier nicht beigefügt. Sie laden sie nach der Kontoerstellung in Ihrem Bereich hoch.
In diesem Land ist die Lohnabrechnung für Dritte keinem reglementierten Beruf vorbehalten.
Lokaler Titel oder Status : Steuerberater ; à défaut, intervenant relevant de l'exception « Buchführungshelfer » du § 6 Nr. 4 StBerG
Kammer oder Behörde : Bundessteuerberaterkammer et Steuerberaterkammern des Länder
L'assistance en matière fiscale pour compte de tiers est un monopole légal des Steuerberater, Rechtsanwälte et Wirtschaftsprüfer. La paie courante échappe à ce monopole grâce à l'exception du § 6 Nr. 4 StBerG, mais sous condition de formation commerciale reconnue et de trois ans de pratique. Ce qui reste interdit à un prestataire non Steuerberater : le conseil fiscal, l'appréciation de questions fiscales complexes (traitement d'avantages en nature litigieux, par exemple) et la clôture des comptes.
Handelsregisterauszug (aktueller Ausdruck, Abteilung B)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) et Steuernummer
Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Sozialversicherung) ; le cas échéant Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung)
Bestellungsurkunde als Steuerberater / Eintragung bei der Steuerberaterkammer — ou justification de l'exception du § 6 Nr. 4 StBerG
Personalausweis / Reisepass des Geschäftsführers + Gesellschafterliste / Transparenzregisterauszug
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), Benennung eines Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG), Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
Diese Angaben dienen der Prüfung Ihres Antrags. Mit einem Sternchen markierte Felder sind Pflichtfelder.
Sie erhalten per E-Mail eine Vorgangsnummer und die Zugangsdaten zu einem persönlichen Bereich.
Sie laden dort die in Ihrem Land geforderten Nachweise hoch. Sie können sie nach und nach ergänzen.
GCFFS prüft die Nachweise, die lokale Verankerung und die Passung des Profils zum Bedarf des Netzwerks.
Sie werden per E-Mail informiert: Aufnahme auf einen freien Platz, Warteliste oder Ablehnung.