Expatries Network listet bewusst nur wenige Kanzleien pro Land. Diese Seite zeigt Ihnen Land für Land die noch freien Plätze und die Nachweise, die von Ihnen verlangt werden.
Das Netzwerk listet nur drei Kanzleien pro Land. Sind die drei Plätze vergeben, kommen eingehende Anträge auf die Warteliste und werden vorrangig geprüft, sobald ein Platz frei wird.
Es werden weder ein Mindestumsatz noch eine Mindestmitarbeiterzahl verlangt. Eine Kanzlei mit zwei Personen, die in ihrem Land fest verankert ist, hat ihren vollen Platz im Netzwerk.
Die Einreichung einer Bewerbung, auch einer vollständigen, bedeutet keine Aufnahme. Geprüft werden die Nachweise, die lokale Verankerung und die Passung zum Bedarf des Netzwerks; die Entscheidung bleibt im Ermessen.
Sie fügen diesem Formular keine Unterlagen bei. Die Nachweise werden anschliessend in Ihrem Partnerbereich hochgeladen, sobald Ihr Konto angelegt ist.
Der Stand der Plätze und die Liste der geforderten Nachweise erscheinen sofort.
3 Platz/Plätze noch frei von 3. Sie können Ihren Aufnahmeantrag jetzt einreichen.
Diese Nachweise werden hier nicht beigefügt. Sie laden sie nach der Kontoerstellung in Ihrem Bereich hoch.
In diesem Land ist die Lohnabrechnung für Dritte keinem reglementierten Beruf vorbehalten.
Lokaler Titel oder Status : Personalverrechner/in (Berufsberechtigung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014)
Kammer oder Behörde : Bilanzbuchhaltungsbehörde, rattachée à la Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband UBIT) ; Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) pour les Steuerberater
https://www.wko.at/bilanzbuchhaltungsbehoerde/bilanzbuchhaltungsgesetz
L'Autriche est l'un des rares pays où la paie pour compte de tiers est une profession réellement réglementée. Établir la paie d'un tiers exige une Berufsberechtigung obtenue après examen : Personalverrechner/in, Bilanzbuchhalter/in (BiBuG 2014) ou Steuerberater/in (WTBG 2017). Un simple prestataire informatique ou de services administratifs ne peut pas exercer légalement.
Firmenbuchauszug
Steuernummer und UID-Nummer (ATU…) — UID-Bestätigung
Rückstandsbescheinigung des Finanzamts
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Versicherungsbestätigung über eine aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht)
Berufsberechtigung als Personalverrechner/in oder Bilanzbuchhalter/in (BiBuG 2014), ou Steuerberater/in (WTBG 2017)
Reisepass oder Personalausweis des handelsrechtlichen Geschäftsführers
Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO / Meldung des Datenschutzbeauftragten
GISA-Auszug — Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (Gewerbeberechtigung)
Unbedenklichkeitsbescheinigung Kommunalsteuer
Strafregisterbescheinigung ; Verbandsregisterauskunft für die juristische Person
Diese Angaben dienen der Prüfung Ihres Antrags. Mit einem Sternchen markierte Felder sind Pflichtfelder.
Sie erhalten per E-Mail eine Vorgangsnummer und die Zugangsdaten zu einem persönlichen Bereich.
Sie laden dort die in Ihrem Land geforderten Nachweise hoch. Sie können sie nach und nach ergänzen.
GCFFS prüft die Nachweise, die lokale Verankerung und die Passung des Profils zum Bedarf des Netzwerks.
Sie werden per E-Mail informiert: Aufnahme auf einen freien Platz, Warteliste oder Ablehnung.