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Südkorea

Entsendung und internationale Mobilität in Südkorea

Einen Arbeitnehmer in Südkorea arbeiten zu lassen, ohne ihn dem dortigen Sozialversicherungssystem zu unterstellen, folgt einem festen Rahmen, der zunächst vom Verhältnis zwischen dem Entsendestaat und Südkorea abhängt.

Eine schlecht vorbereitete Entsendung lässt sich nachträglich nicht heilen: Die örtlichen Träger verlangen bei einer Kontrolle den Nachweis der fortbestehenden Zugehörigkeit zum Herkunftssystem, und ein nicht abgesicherter Arbeitnehmer wird rückwirkend dem örtlichen System zugeordnet, samt Beiträgen und Säumniszuschlägen. Einreiseformalitäten, zulässige Dauer und Vorabmeldungen werden mit einem vor Ort ansässigen Korrespondenten erledigt.

Der in Südkorea geltende Rahmen

Das Land liegt außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums: Die A1-Bescheinigung gilt dort nicht. Ob der Arbeitnehmer im Herkunftssystem verbleibt, richtet sich dann nach dem gegebenenfalls mit dem Entsendestaat geschlossenen bilateralen Sozialversicherungsabkommen; fehlt ein solches Abkommen, ist mit einer doppelten Beitragspflicht zu rechnen, die im Budget der Entsendung einzuplanen ist.

Europäischer Status
Außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
Region
Ostasien
Abrechnungswährung
KRW
Arbeitssprachen
Koreanisch

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