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Japan

Entsendung und internationale Mobilität in Japan

Einen Arbeitnehmer in Japan arbeiten zu lassen, ohne ihn dem dortigen Sozialversicherungssystem zu unterstellen, folgt einem festen Rahmen, der zunächst vom Verhältnis zwischen dem Entsendestaat und Japan abhängt.

Eine schlecht vorbereitete Entsendung lässt sich nachträglich nicht heilen: Die örtlichen Träger verlangen bei einer Kontrolle den Nachweis der fortbestehenden Zugehörigkeit zum Herkunftssystem, und ein nicht abgesicherter Arbeitnehmer wird rückwirkend dem örtlichen System zugeordnet, samt Beiträgen und Säumniszuschlägen. Einreiseformalitäten, zulässige Dauer und Vorabmeldungen werden mit einem vor Ort ansässigen Korrespondenten erledigt.

Der in Japan geltende Rahmen

Das Land liegt außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums: Die A1-Bescheinigung gilt dort nicht. Ob der Arbeitnehmer im Herkunftssystem verbleibt, richtet sich dann nach dem gegebenenfalls mit dem Entsendestaat geschlossenen bilateralen Sozialversicherungsabkommen; fehlt ein solches Abkommen, ist mit einer doppelten Beitragspflicht zu rechnen, die im Budget der Entsendung einzuplanen ist.

Europäischer Status
Außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
Region
Ostasien
Abrechnungswährung
JPY
Arbeitssprachen
Japanisch

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