Expatries Network
Saudi-Arabien

Entsendung und internationale Mobilität in Saudi-Arabien

Einen Arbeitnehmer in Saudi-Arabien arbeiten zu lassen, ohne ihn dem dortigen Sozialversicherungssystem zu unterstellen, folgt einem festen Rahmen, der zunächst vom Verhältnis zwischen dem Entsendestaat und Saudi-Arabien abhängt.

Eine schlecht vorbereitete Entsendung lässt sich nachträglich nicht heilen: Die örtlichen Träger verlangen bei einer Kontrolle den Nachweis der fortbestehenden Zugehörigkeit zum Herkunftssystem, und ein nicht abgesicherter Arbeitnehmer wird rückwirkend dem örtlichen System zugeordnet, samt Beiträgen und Säumniszuschlägen. Einreiseformalitäten, zulässige Dauer und Vorabmeldungen werden mit einem vor Ort ansässigen Korrespondenten erledigt.

Der in Saudi-Arabien geltende Rahmen

Das Land liegt außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums: Die A1-Bescheinigung gilt dort nicht. Ob der Arbeitnehmer im Herkunftssystem verbleibt, richtet sich dann nach dem gegebenenfalls mit dem Entsendestaat geschlossenen bilateralen Sozialversicherungsabkommen; fehlt ein solches Abkommen, ist mit einer doppelten Beitragspflicht zu rechnen, die im Budget der Entsendung einzuplanen ist.

Europäischer Status
Außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
Region
Naher und Mittlerer Osten
Abrechnungswährung
SAR
Arbeitssprachen
Arabisch

Zurück zum Länderprofil Saudi-Arabien

Sie beschäftigen Personal in Saudi-Arabien

Beschreiben Sie Ihren Bedarf. Er wird den Partnern des Landes als anonyme Zusammenfassung vorgelegt; Ihre Kontaktdaten erhält allein die ausgewählte Kanzlei.

Dienstleister in Saudi-Arabien anfragen

Sie führen in Saudi-Arabien die Lohn- und Gehaltsabrechnung

Stellen Sie einen Aufnahmeantrag: Wir prüfen Ihre Unterlagen, kontrollieren die vor Ort geforderten Nachweise und antworten Ihnen, ob die Antwort positiv ausfällt oder nicht.

Aufnahmeantrag stellen

Die weiteren Aspekte für Saudi-Arabien

Die 120 Länder des Netzwerks ansehen